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Vertragsbedingungen (Leistungsvereinbarung B2B)

Diese Bedingungen gelten für das ALPSCREEN-Abonnement zwischenALPSCREEN – Tom Gebauer, Marburger Tor 18, 57072 Siegen („Anbieter") und dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer(§ 14 BGB), nicht an Verbraucher.

§ 1 Leistungsgegenstand

Der Anbieter erstellt und betreibt für den Kunden ein automatisiertes Shop-Reporting („Cockpit"): tägliche Aufbereitung der vom Kunden gelieferten Bestell- und Kostendaten zu Kennzahlen (u. a. Umsatz, Deckungsbeitrag, ROAS, Retouren, Gewinn nach kalkulatorischem Eigenlohn) samt automatischer Auffälligkeits-Hinweise; Lieferung als gehostetes Cockpit bzw. Report. Der Anbieter schuldet die sorgfältige, nachvollziehbare Aufbereitung, keinen wirtschaftlichen Erfolg. Die Leistung ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; „Gewinn (nach Eigenlohn)" ist eine betriebswirtschaftliche Steuerungsgröße, nicht der steuerliche Gewinn.

§ 2 Vergütung

300 € pro Monat, keine Einrichtungsgebühr. Der Anbieter ist Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Wechselt der Anbieter zur Regelbesteuerung, wird die gesetzliche USt zusätzlich berechnet. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (SEPA-Lastschrift oder Karte); Rechnungen werden als PDF per E-Mail übermittelt, der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu.

§ 2a Zufriedenheitszusage (erster Monat)

Erklärt der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Ende des ersten Vertragsmonats in Textform, dass das Cockpit ihm keinen klareren Blick auf seinen Shop gebracht hat, erstattet der Anbieter die Vergütung des ersten Monats vollständig; der Vertrag endet dann ohne Einhaltung der Mindestlaufzeit zum Ende des ersten Monats.

§ 3 Laufzeit / Kündigung

Mindestlaufzeit 3 Monate ab Bereitstellung des ersten Cockpits, danach monatlich mit 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Kündigung in Textform (E-Mail genügt).

§ 4 Nutzungsrechte / geistiges Eigentum / kein Lock-in

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Ergebnis (Cockpit/Report) für die Vertragsdauer. Software und Quellcode sind urheberrechtlich geschützt (§ 69a UrhG); Methodik, Verfahren und Automatik sind Geschäftsgeheimnisse des Anbieters (§ 2 GeschGehG) und bleiben dessen ausschließliches Eigentum. Mit Ende der Zahlung endet die Aktualisierung (eingefrorener Schnappschuss).Kein Lock-in: Der Kunde erhält auf Wunsch jederzeit seine gelieferten Rohdaten zurück bzw. deren Löschung.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde liefert die nötigen Export- und Kostendaten fristgerecht und stellt sicher, dass er zu deren Verarbeitung berechtigt ist. Er liefert die Daten möglichst ohne personenbezogene Endkundendaten (Datenminimierung).

§ 6 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gilt der separateAuftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) vorrangig. Der AVV wird im Onboarding — vor der ersten Datenlieferung — abgeschlossen und dem Kunden mit der Onboarding-E-Mail zur Unterzeichnung bereitgestellt. Verarbeitung in Deutschland; Löschung der Rohdaten bei Vertragsende. Details zur Datenverarbeitung der Website: Datenschutzerklärung.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Jahresvergütung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Geschäftsentscheidungen des Kunden auf Basis der bereitgestellten Zahlen wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln überlassene Daten und Informationen vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Der Kunde wahrt insbesondere die Geschäftsgeheimnisse des Anbieters (Methodik, Verfahren und Aufbau des Cockpits); deren Nachbau, Weitergabe oder Offenlegung an Dritte ist unzulässig.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Anbieters. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 27.08.2026 · Fragen vorab: [email protected]